Wallstraße 3-5 | 31134 Hildesheim
info@betreuungsverein-hildesheim.de
+49 5121 75350
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Die rechtliche Betreuung ist im Jahr 1992 an die Stelle der Vormundschaft und der Gebrechlichkeitspflegschaft über Volljährige nach früherem Recht getreten. Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können (§ 1814 BGB).
... leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung und bereichert wie jedes Engagement für andere auch das eigene Leben!
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Die Betreuerin oder der Betreuer unterstützt die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden Das können zum Beispiel sein:
Der Begriff "rechtliche Betreuung" bedeutet, dass die Betreuerin oder der Betreuer selbst keine tatsächliche Hilfe leisten muss, sondern nur dafür zuständig ist, diese zu organisieren.
Ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer kann grundsätzlich jede:r
werden, der/die über die nötige Eignung und Zuverlässigkeit verfügt.
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer haben, je nach eigener Lebenssituation und Berufserfahrung, sehr unterschiedliche Fähigkeiten. Bestimmte Anforderungen sieht das Gesetz zwar nicht vor, jedoch können Kenntnisse und Erfahrungen etwa aus dem kaufmännischen oder sozialen Bereich sowie aus dem Verwaltungs- oder
Gesundheitsbereich von Vorteil sein.
Wichtig sind in jedem Fall aber persönliches Engagement, Kommunikationsfreude,
Organisationsgeschick, Interesse am Mitmenschen und Einfühlungsvermögen.
Hilfreich sind darüber hinaus Erfahrungen im Umgang mit Krankheit und Menschen mit Behinderungen sowie mit Behörden.
Der erforderliche Zeitaufwand hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der übertragenen Betreuung ab und kann individuell abgestimmt werden.
Den ehrenamtlichen Betreuer:innen steht bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe zur Seite.
Ansprechpartner sind hier das Betreuungsgericht, die Betreuungsstellen und vor
allem die anerkannten Betreuungsvereine.
Derzeit gibt es mehr als 60 staatlich anerkannte Betreuungsvereine in
Niedersachsen. Deren Mitarbeiter:innen beraten und unterstützen
unverbindlich und kostenlos Menschen, die an der Übernahme von rechtlichen
Betreuungen interessiert sind, aber auch bereits gerichtlich bestellte ehrenamtliche
Betreuer:innen. Sie führen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen durch
und organisieren etwa Betreuerstammtische und Regionaltreffen, die Gelegenheit
zum Erfahrungsaustausch bieten.
Ehrenamtlichen Betreuer:innen erhalten wahlweise Ersatz ihrer
tatsächlichen Aufwendungen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung von
zurzeit 425 Euro pro Jahr und Betreuung. Hinzu kommt für die Jahre 2024 und 2025
ein Inflationsausgleich, der 24 Euro pro Jahr und Betreuung beträgt.
Informieren Sie sich weiter! Die anerkannten Betreuungsvereine stehen Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie die örtlichen Betreuungsstellen.
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